6. Nov. 2015 · 
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FDP legt Gesetz zum Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen vor

(rb) Hannover. Ein Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge ohne das Bürokratiemonster Asylverfahren – das ist der wesentliche Inhalt eines Gesetzentwurfs der Freien Demokraten, den bereits die nordrheinwestfälische FDP als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat und den jetzt auch die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen dem Parlament vorlegt. Das „Gesetz zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes“, für dessen Zielrichtung vor wenigen Tagen auch Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz Sympathien bekundet hat, sieht vor, dass Bürgerkriegsflüchtlinge etwa aus Syrien nach ihrer Registrierung wegen des großen Bearbeitungsstaus von Asylanträgen nicht länger monatelang untätig darauf warten müssen, wenigstens einen Termin für die Antragstellung zu bekommen. Vielmehr könnten sie gleich einen Status für ein geordnetes Bleiberecht für die Dauer des Konflikts im Herkunftsland erhalten, ein Asylverfahren würde ruhend gestellt, und die Betroffenen könnten anstelle des sinnlosen Wartens gleich einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, der ihnen derzeit für die Dauer der Wartezeit verwehrt ist. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach am Donnerstag bei der Vorstellung der Initiative, die auf der Tagesordnung des November-Plenums des Landtags steht, von einem pragmatischen Vorschlag, dem eigentlich alle Fraktionen zustimmen könnten. Er halte das Asylverfahren für das völlig falsche System für Bürgerkriegsflüchtlinge, in das dieser Personenkreis gar nicht hineingehöre. Nach Angaben von Fraktionsvize Dr. Stefan Birkner ist eine solche gesetzliche Möglichkeit im Aufenthaltsgesetz bereits angelegt. Damit könne es zu einer erheblichen Entlastung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kommen, das durch den Bearbeitungsstau und den unvermindert hohen Flüchtlingsstrom auch mit zusätzlichem Personal heillos überfordert sei. Der Staat könne somit wieder Herr des Verfahrens werden und das Vertrauen der Bevölkerung in seine Handlungsfähigkeit wieder stärken. Die Flüchtlinge könnten nach den Vorstellungen der Freien Demokraten in Kontingenten auf die Länder verteilt werden, die nicht zwingend nach dem Königsteiner Schlüssel festgelegt werden müssten. Am Asylrecht wolle man in keiner Weise rütteln. Jedem Flüchtling bleibe der Weg in das Asylverfahren erhalten, auch wenn ein Bürgerkrieg allein nicht als Asylgrund anerkannt sei. Die FDP möchte parallel zu dieser Gesetzesinitiative die Diskussion um ein Einwanderungsgesetz neu beleben, nachdem es auch innerhalb der Union Bewegung gebe. Die niedersächsische CDU sei hier schon deutlich weiter als die Bundes-CDU, meinte Birkner.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
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