FDP kündigt Volksbegehren zum Erhalt der Förderschule Lernen an
Stefan Birkner, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der FDP, hat am Mittwoch eine ungewöhnliche politische Initiative angekündigt. Die Freien Demokraten wollen das Volksbegehren „Offene Förderschulen. Offene Chancen.“ auf den Weg bringen, erklärte Birkner in Hannover. Damit soll erreicht werden, dass die Förderschule Lernen erhalten bleibt und nicht im Sinne der Inklusion abgeschafft wird.
„Jedes Kind muss seinen eigenen Weg gehen können“, sagte Birkner. Seine Partei habe sich bereits vor fünf Jahren für den Erhalt der Förderschule starkgemacht. Die Große Koalition hatte die Schulträger darüber entscheiden lassen, ob die Förderschule Lernen sofort abgeschafft werden sollte – oder erst in diesem Jahr zum letzten Mal neue Schüler aufnehmen sollte.
Als ein Zeichen gegen die Inklusion will die FDP ihr Volksbegehren aber nicht verstanden wissen. Seit 2009 gilt in Deutschland die Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen. Eine Folge ist auch die Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem, die eine Abschaffung der Förderschulen zur Folge hatte.
„Wir sammeln keine Unterschriften gegen die Inklusion, sondern für die Förderschule Lernen“, erklärt FDP-Bildungspolitiker Björn Försterling. „Wir sehen weiterhin die Notwendigkeit die Rahmenbedingungen für Inklusion zu verbessern, so dass sich Eltern und Schüler freiwillig für die inklusive Beschulung entscheiden. Aber die Entscheidung darüber liegt bei den Eltern und nicht bei politischen Mehrheiten in Hannover.“
Zuletzt hatte der Nabu zusammen mit den Grünen und anderen Umweltverbänden ein Volksbegehren initiiert. Inhaltlich ging es um den Artenschutz in Niedersachsen. Damals galt: Nach Anerkennung durch die Landeswahlleiterin mussten innerhalb von sechs Monaten 25.000 gültige Unterschriften in den niedersächsischen Gemeinden gesammelt werden. Kommt die Zahl zusammen, befindet das Landeskabinett über die Zulässigkeit des Volksbegehrens. Ist diese gegeben, so hätten die Initiatoren noch einmal sechs Monate Zeit, in denen sie insgesamt 609.838 Unterschriften von volljährigen Niedersachsen abliefern müssen – das wären zehn Prozent der Wahlberechtigten.
Das Volksbegehren zum Artenschutz wurde allerdings (trotz mehr als ausreichend Unterschriften) nicht zuende geführt, da man sich zuvor auf den sogenannten „niedersächsischen Weg“ verständigt hatte. Dennoch eignete sich das Volksbegehren auch als Instrument, um Anhänger zu mobilisieren, was auch bei der FDP nun im Jahr der Landtagswahl eine Rolle spielen dürfte.
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