Ist der Rundfunkbeitrag zu niedrig oder zu hoch? Ist die Präsenz im Internet zu gering oder zu stark? Über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit viel diskutiert. Im Politikjournal Rundblick begleiten wir die Debatte mit einer Serie von Gastkommentaren. Heute schreibt Stefan Birkner, Vorsitzender der FDP im niedersächsischen Landtag.

Stefan Birkner, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag – Foto: FDP


Die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in Deutschland nicht erst seit dem Schweizer Volksentscheid entbrannt. Schon davor hat die Diskussion begonnen und leider in letzter Zeit zunehmend populistische Züge angenommen. So gibt es Kräfte, die lauthals die Abschaffung von ARD und ZDF fordern. Für mich und meine Partei steht die duale Rundfunkordnung aber außer Frage. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine notwendige und wesentliche Funktion für die Meinungsvielfalt in unserer pluralistischen Demokratie. Wir brauchen einen hochwertigen öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus.

Die Frage, die nach dem Schweizer Volksentscheid gestellt wurde, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft werden soll oder nicht, ist falsch gestellt: Es geht nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Um aber die Akzeptanz und das Vertrauen in das gebührenfinanzierte System wiederherzustellen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk komplett auf den Kopf gestellt werden und sich neu erfinden. Wir müssen ein Tabu brechen: ARD und ZDF sind nicht heilig und sollten deshalb auch nicht unendlich mit Geld überhäuft werden, der in den Pensionskassen verschwindet. Klar ist: guter Journalismus kostet. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die derzeitigen Strukturen der Sender einfach zu teuer sind und keinen besonderen Mehrwert liefern.


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Der Versuch etwa, mit immer mehr Nischenangeboten jüngere Zuschauer zu erreichen, ist ein teurer Kampf gegen Windmühlen. Teure Spitzensportveranstaltungen, die sich auf dem privaten Markt refinanzieren lassen, müssen nicht von gebührenfinanzierten Sendern angeboten werden. Und nicht zuletzt gibt es zahlreiche Doppelstrukturen, die mit einer sparsamen Verwendung des Rundfunkbeitrags unvereinbar sind. All diese strukturellen Fragen sollten dringend angegangen werden, und zwar noch bevor weitere Fragen zur finanziellen Ausstattung der Sender geführt werden. ARD, ZDF und Deutschlandfunk kosten die Beitragszahler jedes Jahr neun Milliarden Euro. Zuletzt erzielten die Anstalten damit laut KEF-Bericht ein Überschuss von über 500 Millionen Euro.  Umso unverständlicher ist es dann, wenn der ARD-Vorsitzende Wilhelm eine Garantie für jährliche Beitragserhöhungen fordert. Das ist maßlos. Hier geht es um das hart erarbeitete Geld der Beitragszahler. Wir müssen angesichts dieser Zahlen vielmehr über eine Beitragssenkung diskutieren.

Die Strukturreform muss grundlegend und nachhaltig sein und die Interessen der Gebührenzahler aber auch die privater Medienanbieter berücksichtigen.

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dass die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und selbst darüber entscheiden, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig erfüllen soll. Eine Verlagerung dieser Entscheidung auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist Ausdruck mangelnder politischer Entscheidungsfähigkeit und widerspricht der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung. Damit einhergehend sollte anschließend auch eine Diskussion über einen niedrigeren Beitrag geführt werden. Ich bin überzeugt davon, dass beides zusammen nur dazu führen wird, die Akzeptanz zu vergrößern.

Die Reformdebatte darf sich aber nicht nur auf kosmetische Korrekturen beschränken. Die Strukturreform muss grundlegend und nachhaltig sein und die Interessen der Gebührenzahler aber auch die privater Medienanbieter berücksichtigen. So sollte etwa die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags sicherstellen, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk auf ihren eigenen zahlreichen Online-Plattformen keine Artikel veröffentlichen dürfen, die Zeitungstexten ähneln und keinen Bezug mehr zu Sendungen haben. Eine gebührenfinanzierte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Angebote privater Anbieter muss vermieden werden.