Erster Fall von afrikanischer Schweinepest in Brandenburg
In Brandenburg hat es den ersten Fall von „afrikanischer Schweinepest“ (ASP) bei einem Wildschwein gegeben. Das bestätigte am Donnerstagvormittag Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) nach Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts. Der Kadaver des Tieres sei am Mittwoch wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Gebiet entdeckt und über Nacht untersucht worden.
Für Wild- und Hausschweine ist der Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist die ASP nach Angaben von Tierseuchenexperten aber ungefährlich, nicht einmal vom Verzehr von womöglich kontaminiertem Fleisch gehe keine Gefahr aus.
Klöckner führte allerdings aus, dass das Virus hochinfektiös und hochstabil sei. Bereits über geringste Kontaminationen etwa durch Blut an Stiefeln, Gerätschaften oder auch Jagdtrophäen, könne das Virus weitergetragen werden, warnte die Bundesagrarministerin. Der Fokus richtet sich daher nun darauf, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Auswirkungen auf den Export von Schweinen
Die zuständigen Behörden in Brandenburg würden sich dazu nun zunächst einen Überblick über die Seuchensituation vor Ort machen und nach weiteren Kadavern suchen. Parallel würden Maßnahmen ergriffen, um die Seuchenausbreitung einzudämmen und Schweinemast-Betriebe davor zu schützen, dass das Virus in die Anlage gelangt. Auf Bundesebene wurde der zentrale Krisenstab Tierseuchen aktiviert, in den auch die Länder mit einbezogen werden. Zudem bestehe nun ein fortlaufend enger Kontakt mit der EU-Kommission, der der Fall gemeldet werden muss, sowie zu weiteren internationalen Organisationen. Dabei geht es unter anderem auch um Einschränkungen beim Handel.
Für die Wirtschaft dürfte der ASP-Fall in Brandenburg nur geringfügige Einschränkungen bedeuten. So ist zwar davon auszugehen, dass der Schweinexport nach China einstweilen gestoppt wird. Die Volksrepublik war zuletzt einer der größten Abnehmer von Schweinefleisch, da die Chinesen im vergangenen Jahr selbst mit der „afrikanischen Schweinepest“ zu kämpfen hatten.
Im Bereich der Europäischen Union seien aber sogenannte Regionalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ASP allgemein anerkannt, erklärte Klöckner. Deutschland habe sich für diese Möglichkeit in der Vergangenheit eingesetzt. Konkret bedeutet das, dass nur die direkt von der ASP betroffenen Regionen mit Restriktionen rechnen müssen und nicht etwa ein ganzes Bundesland oder gar die gesamte Bundesrepublik. Eine Eingrenzung des Gebietes nahm das Land Brandenburg am Donnerstag vor.
Klöckner führte in einer Pressekonferenz aus, dass Deutschland auf diesen Fall gut vorbereitet sei. Neben zielgruppenspezifischer Aufklärungsarbeit bei Berufsgruppen, die häufig zwischen von ASP betroffenen Gebieten und der Bundesrepublik pendeln, habe der Gesetzgeber auch Änderungen im Tiergesundheits- und im Jagdgesetz vorgenommen.
Daraus ergeben sich laut Klöckner nun sechs Maßnahmen, die die Behörden vor Ort ergreifen können, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu erreichen. Zunächst könnten der Personen- und Güterverkehr in dem betroffenen Gebiet eingeschränkt werden und das Gebiet kann abgesperrt werden. Es können Beschränkungen oder Verbote der Jagd sowie der landwirtschaftlichen Nutzung ausgesprochen werden. Es können Jagdschneisen angelegt werden und es soll vermehrt nach Fallwild gesucht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Forstbeamte und Jäger damit zu beauftragen, in dem Gebiet nun verstärkt zu jagen, um die Ausbreitung mutmaßlich infizierter Tiere einzudämmen.
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