(rb) Hannover. Niedersachsen wird mit einer Änderung der Erholungsurlaubsverordnung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen, nach dem Erholungsurlaub, der aufgrund von Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte, nicht erlöschen darf. Bislang galt für Niedersachsens Beamte, dass Urlaub verfällt, der nicht innerhalb von neun Monaten nach Ende Urlaubsjahres bzw. in Ausnahmefällen bis zum Ende […]

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