(rb) Hannover/Berlin. Wenn das Bundeskabinett an diesem Montag die „Energiewende“, sprich den Ausstieg aus der Kernenergie, beschließt, wird es dafür bis zu zehn Gesetze und Verordnungen ändern müssen. Bereits für das endgültige Abschalten der acht Kernkraftwerke, die aufgrund des Moratoriums vom Netz genommen worden sind wie die niedersächsische Anlage Unterweser in Esenshamm, muss das Atomgesetz […]

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