10. Dez. 2015 · 
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Einheitliche Vorgaben für die Schließung von Glücksspielhallen

(rb) Hannover. Der Niedersächsische Städtetag (NST) hat die Landesregierung am Mittwoch aufgefordert, den Gewerbebehörden eine flexible Handhabung der Härtefallregelungen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu ermöglichen. Andere Bundesländer hätten deutlich liberalere Regelungen als Niedersachsen. Aus Sicht des NST spricht viel für die Übernahme der Bestimmungen des rheinlandpfälzischen Glücksspielgesetzes. Hintergrund ist, dass Spielhallen in Niedersachsen aktuell eine Betriebserlaubnis sowohl nach dem Gewerbe- als auch nach dem Glücksspielrecht benötigen. Für Spielhallen, denen bis zum 28. Oktober 2011 nach Gewerberecht eine Genehmigung erteilt wurde, gilt eine fünfjährige Übergangsregelung, nach deren Ablauf von den rund 1900 Spielhallen in Niedersachsen fast jede zweite bis zum 30. Juni 2017 schließen müsste. NST-Präsident Frank Klingebiel spricht sich dafür aus, mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Existenz der Betreiber sowie auf die hohen Prozess- und Kostenrisiken für die Kommunen auch in Niedersachsen mit einer Härtefallregelungen die Fünf-Jahres-Frist bis zum Außerkrafttreten des GlüStV am 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Landesregierung möchte dagegen beim harten Kurs gegen die Spielhallen bleiben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #229.
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