Ein ungewöhnlicher Prozess endete am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück mit einem eindeutigen Urteil: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat auf ganzer Linie verloren, das Bundesjustizministerium (inzwischen in der Obhut eines FDP-Politikers) hat einen vollen Erfolg verbucht. Anlass war die Auseinandersetzung um die öffentliche Begleitmusik zu einem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft von Anfang September 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl.

Es stand der Verdacht im Raum, das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium hätten ihre Finger im Spiel gehabt, als Geldwäsche-Verdachtsfälle von der zuständigen Einheit beim Zoll, der FIU, nicht ordnungsgemäß an die Justizbehörden weitergegeben wurden. Die FIU untersteht dem Finanzressort. Im Zusammenhang mit dieser mutmaßlichen Strafvereitelung im Amt war der Blick auf die beiden Bundesministerien gefallen – geführt damals von der SPD-Politikerin Christine Lambrecht (damals Justiz-, jetzt Verteidigungsministerin) und dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (jetzt Bundeskanzler).

Rot-Grün stellte das Agieren der Staatsanwaltschaft als politisch motiviert dar

In den aufgewühlten Diskussionen des Spätsommers 2021 über diesen Fall – bis in die Talk-Runden im Fernsehen – standen sich zwei Richtungen gegenüber: Aus den Reihen der CDU wurde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Osnabrück verteidigt, da es Querverbindungen der FIU zu beiden Bundesministerien gab und die FIU schon länger im Ruf stand, Geldwäsche-Fälle nicht angemessen an die Justiz zu übermitteln. Man habe handeln müssen, da man natürlich darauf hätte gefasst sein müssen, dass in den Behörden später etwas vertuscht werden könnte.


Lesen Sie auch:

SPD und CDU giften sich im Rechtsausschuss gegenseitig an

Landgericht entscheidet: Durchsuchung von SPD-Bundesministerium 2021 war ein Fehler


Aus den Reihen von SPD und Grünen wurde das Agieren der Staatsanwaltschaft als politisch motiviert dargestellt – die Anordnung einer Durchsuchung habe dem Ziel gedient, vor allem den Kanzlerkandidaten der SPD in der Hochphase des Wahlkampfes zu provozieren oder in einem trüben Licht darzustellen. Dabei gebe es gar keine konkreten Verdachtsmomente oder Ermittlungen gegen Ministeriumsmitarbeiter.

In einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück nahm das Bundesjustizministerium Anstoß an einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9. September 2021, die angeblich falsche Behauptungen enthalte. Außerdem stimme die damalige Aussage der Staatsanwaltschaft gegenüber dem „Spiegel“ nicht, wonach das Vertrauen der Ermittler in die Bereitschaft des Bundesjustizministeriums zur freiwilligen Herausgabe von Akten „nicht so groß“ sei. Die Fakten widerlegten das.

Das Verfahren endete mit einem Erfolg des Bundesministeriums

Das Bundesjustizministerium schickte den Berliner Medien-Anwalt Johannes Eisenberg, der schon viele Prominente vertreten hat, die Staatsanwaltschaft den hannoverschen Anwalt Ralph Heiermann. Heiermann plante einen Verständigungsversuch, doch das Bundesministerium lehnte ab. Das Verfahren endete mit einem Erfolg des Bundesministeriums gegen die Landesbehörde – eine Frontstellung, die in Verwaltungsgerichten in solchen Fragen nicht alltäglich ist. So enthält die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9. September 2021 nach Auffassung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts „unwahre Tatsachenbehauptungen“, da eine Durchsuchung gar nicht stattgefunden habe – denn das Bundesministerium habe, als die Ermittler mit dem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür standen, die geforderten Akten freiwillig herausgegeben.


Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Soundcloud zu laden.

Inhalt laden


Heiermann versuchte, auf die Intention, nämlich den zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschluss, abzuheben – erfolglos. Das Gericht argumentierte, dass die Pressemitteilung nach dem Ereignis verfasst wurde, als klar gewesen sein musste, dass die Akten ohne Zwang überreicht worden waren. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem „Spiegel“, man habe kein Vertrauen in die Kooperationswilligkeit des Bundesministeriums, enthalte auch „unwahre Tatsachenbehauptungen“ – denn diese Aussage sei getroffen worden, als die Akten schon übergeben worden waren, die Kooperation also stattgefunden hatte.

Merkwürdig ist auch die politische Kommentierung der Abläufe

Ungewöhnlich bleibt dieses Verfahren deshalb, weil ein Bundesministerium vor Gericht vehement gegen die Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde, der Staatsanwaltschaft Osnabrück, angegangen war. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden – noch ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft das tun wird.

Merkwürdig ist auch die politische Kommentierung der Abläufe. Die Grünen-Landtagsfraktion zeigte sich gestern Nachmittag empört, dass die Landesregierung Auskunftswünsche der Grünen zu diesen Vorgängen, die schon vor dreieinhalb Monaten eingereicht worden waren, bis heute nicht beantwortet habe – da diese angeblich „in der Staatskanzlei liegen“.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wiard Siebels erklärte, das Verwaltungsgericht habe „Klarheit geschaffen“. Zugleich rügte die SPD die eigene Justizministerin Barbara Havliza (CDU): Die Bewertung des Ministeriums vom 22. September 2021, die beanstandete Pressemitteilung sei „vielleicht nicht super geschickt, aber nicht falsch gewesen“, sei nach dem jetzigen Urteil „unzutreffend“, meint die SPD.