Digitalisierungsminister streitet mit Bundesnetzagentur über „schnelles Internet“
Bernd Althusmann, Wirtschafts- und Digitalisierungsminister, hat an das „Recht auf schnelles Internet“ deutlich höhere Ansprüche als die Bundesnetzagentur (BNetzA). Nachdem in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 der Rechtsanspruch auf eine zeitgemäße Internetversorgung erstmals festgeschrieben wurde, geht es nun um die nähere Ausgestaltung. Die BNetzA schlägt als Untergrenze eine Downloadrate von 10 Mbit/s, eine Uploadrate von 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden vor. Althusmann kritisiert: „Die von der Bundesnetzagentur in der Konsultation zur Diskussion gestellten Anforderungen entsprechen nicht dem, was wir im Jahr 2022 unter ‚schnellem Internet‘ verstehen.“
„Eine gute Internetverbindung ist heute zur gesellschaftlichen Teilhabe unabdingbar. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum.“
Das deckt sich mit der Einschätzung der Internetanbieter, die erst ab einer Downloadrate ab 50 Mbit/s von „Highspeed-Internet“ sprechen. Computerexperten bezweifeln sogar, ob mit den von der BNetzA vorgeschlagen Wert selbst eine Videokonferenz mit hoher Auflösung ruckelfrei möglich ist. „Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach dem heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste“, argumentierte die Bundesbehörde kurz vor Weihnachten. Althusmann reicht das nicht. „Eine gute Internetverbindung ist heute zur gesellschaftlichen Teilhabe unabdingbar, sei es unternehmerisch, beruflich, gesellschaftlich, kulturell oder auch zur Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung“, sagt der Digitalisierungsminister und betont: „Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum.“
Der CDU-Politiker vermisst in dem aktuellen Diskussionsvorschlag der BNetzA außerdem Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualität der Verbindung. Zudem bemängelt er die Verfahrensdauer bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs. „Eine Verfahrensdauer von 14 Monaten würde bedeuten, für 14 Monate eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu verweigern. Das ist für Endnutzer schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagt Althusmann. Niedersachsen setzt sich deswegen für eine Verkürzung der Verfahrensdauer ein und fordert eine kritische Evaluation. Es müsse sichergestellt werden, dass der Rechtsanspruch von den Bürgern auch tatsächlich durchgesetzt werden könne.
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