Die Große Koalition in Niedersachsen konnte sich gestern noch nicht abschließend auf einen gemeinsamen Entwurf zum Landesklimagesetz einigen. Beinahe hätten Umweltminister Olaf Lies (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Dienstag ihren Kompromiss vorstellen können. Doch im Gegensatz zur SPD-Fraktion wollte die CDU-Landtagsfraktion noch keinen entsprechenden Beschluss fassen.

Nicht ganz einfach: Die Regierungsfraktionen tun sich mit dem Klimaschutzgesetz schwer. – Foto: nkw

Einige Stunden zuvor hatte das Kabinett den Gesetzentwurf bereits für gut befunden – ohne große Diskussionen, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen auf Rundblick-Anfrage erklärte. Die Unionsfraktion habe den endgültigen Gesetzentwurf allerdings erst am Dienstagmorgen erhalten, sagte der Sprecher der CDU-Fraktion auf Nachfrage des Politikjournals Rundblick. Es sei nun der normale Ablauf, dass die Abgeordneten bis zur Fraktionssitzung in der nächsten Woche Zeit bekommen, um den Antrag in Ruhe lesen zu können.

Die SPD-Fraktion hatte den Gesetzentwurf bereits am Montag an ihre Mitglieder verschickt. Wenn die CDU-Fraktion dem Entwurf in der kommenden Woche zustimmt, kann dieser erst im Oktober in den Landtag eingebracht werden. Das September-Plenum wäre nur erreicht worden, wenn beide gestern schon ihr Ja-Wort gegeben hätten.

Offenbar gibt es in der CDU-Fraktion noch Vorbehalte, zusammen mit dem Klimagesetz auch eine Änderung der Verfassung zu beschließen. Wie aus dem aktuellen Gesetzentwurf hervorgeht, der dem Politikjournal Rundblick vorliegt, will die Landesregierung auch den Klimaschutz als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen. Doch die CDU-Fraktion war wohl zu diesem Schritt nicht im selben Maße bereit wie CDU-Landeschef und Wirtschaftsminister Althusmann, der den Kompromiss mit ausgehandelt hatte.

Althusmann und auch CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer haben sich offenbar in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss noch skeptisch gegenüber der Verfassungsänderung gezeigt. Die Christdemokraten sehen vor allem die Gefahr einer Überfrachtung der Landesverfassung. Schließlich zeigten sich aber beide bereit, diesen Beschluss mitzutragen.

Erst ab 2025 nur noch Züge mit CO2-freien Antrieben

Der Entwurf zum Klimagesetz sieht außerdem vor, dass sich das Land dazu verpflichtet, die Gesamtemissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Damit überträfe der endgültige Entwurf in diesem Punkt noch die Zielmarke, auf die sich die Politiker von SPD und CDU anfangs verständigt hatten. Zuvor war von 50, später sogar nur noch von 45 Prozent die Rede gewesen, um die die Emissionen reduziert werden sollten. Nun ist man offenbar sogar bereit, diesen Wert später noch einmal nach oben zu korrigieren, sollten die EU oder die Bundespolitik hier einen höheren Wert festlegen. Bis 2050 sollen die Gesamtemissionen in Niedersachsen dann um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. Die Landesverwaltung soll ihre THG-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent verringert haben, bis 2050 soll sie dann weitgehend klimaneutral sein.


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In anderen Bereichen sind die Ziele nun weniger ambitioniert als in der vorherigen Fassung der Umweltpolitiker. So sollen die Kommunen etwa nicht mehr jährlich, beginnend im Jahr 2022, einen Energiebericht vorlegen, sondern nur noch alle drei Jahre. Das Land selbst soll jährlich einen Energiebericht über die eigenen Gebäude, und alle drei Jahre zur CO2-Belastung durch Dienstfahrzeuge und Dienstreisen erstellen. Die Landwirtschaft wird im jüngsten Gesetzentwurf nicht mehr genannt, es wird nur allgemein formuliert, dass „alle Sektoren“ Beiträge zur Zielerreichung leisten müssen.

Kohlenstoffreiche Böden und Wälder sollen allerdings geschützt und vermehrt werden, heißt es in dem Entwurf. Im öffentlichen Personennahverkehr verpflichtet sich das Land, ab 2035 nur noch die Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen zu unterstützen. Die Umweltpolitiker wollten dies bereits ab 2021 zur Bedingung machen. Auch bei den Anschaffungen im landeseigenen Schienenverkehr verschiebt sich die Frist nach hinten: Statt ab 2021 verpflichtet sich das Land Niedersachsen erst ab 2025 dazu, nur noch Züge mit treibhausgasneutralen Antrieben zu kaufen.

Ab 2030 soll das Land nur noch klimaschonende Fahrzeuge für den eigenen Fuhrpark anschaffen. Die Kompromisse gehen wohl hauptsächlich auf Interventionen aus dem Wirtschaftsministerium zurück. Althusmann hatte angemahnt, das Klimagesetz dürfe nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen gefährden.