…dreht sich um die Frage, wie eigentlich die Justiz noch effektiv arbeiten kann, wenn reihenweise Prozessbeteiligte ausfallen, weil sie in Quarantäne gehen. Öffentliche Verhandlungen mit vielen Zuschauern sollen gegenwärtig sowieso möglichst selten stattfinden – denn das Ziel des Versammlungsverbotes ist es ja, Menschenansammlungen auf engerem Raum so gut wie möglich zu unterbinden.

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Was das für irrwitzige Folgen haben kann, zeigte in dieser Woche die Verhandlung im Prozess zur Rathausaffäre in Hannover. Das Gericht war bemüht, die Verhandlungstage von bisher acht auf zehn zu erhöhen – indem an jedem Tag nur ein relativ geringes Programm abgewickelt wird. Der Hintergrund ist, dass von zehn Verhandlungstagen an die zulässige Höchstdauer für Unterbrechungen bei vier und nicht bei drei Wochen liegt, bei Krankheit sind es sogar drei Monate.

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Das heißt: Das Gericht beugt mit zusätzlichen Verhandlungstagen gegenüber einem drohenden Platzen des Prozesses vor. Sollten Fristen überschritten werden, könnte der Prozess nämlich nicht wiederholt werden, er müsste von vorn beginnen.

Das sind die Beteiligten in dieser Debatte:

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sorgen sich um die Funktionsfähigkeit der Justiz in Zeiten einer Epidemie. Sie stehen in einem Konflikt: Einerseits müssen die Organe der Rechtspflege öffentlich agieren, die Öffentlichkeit der Verhandlungen gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Dies mit moderner Technik so zu gestalten, dass Zuschauer zuhause Übertragungen von Verhandlungen sehen können, ist bisher rechtlich nicht möglich, auch wenn es technisch wohl schon ginge. Auf der anderen Seite gilt das Versammlungsverbot, die Justiz ist von Einschränkungen nicht ausgenommen. Ein Prozess, der viel mediale Aufmerksamkeit erzeugt, dürfte deshalb eigentlich in Zeiten der eingeschränkten Versammlungsfreiheit gar nicht stattfinden dürfen.


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Das Bundesjustizministerium hat den Fall erkannt und arbeitet an einer gesetzlichen Bestimmung, wonach zum Infektionsschutz eine längere Unterbrechung einer Verhandlung erlaubt werden soll.

Die Richter und Ankläger wissen, wie lange eine gesetzliche Neuregelung dauern kann – und sie geben Gas. Wenn Urteile jetzt schnell fallen, bevor die Auflagen der Politik für die Versammlungsfreiheit womöglich zusätzlich verschärft werden müssen, sind Fakten geschaffen.

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Die Angeklagten und Verteidiger können durchaus einen Sinn darin sehen, wenn sich Prozesse in die Länge ziehen und – unter anderem wegen der Corona-Krise – womöglich platzen. Nicht alle Angeklagten sind darauf aus, ein rasches Ende des juristischen Streits zu erreichen. Manche wollen es schnell hinter sich bringen, andere spekulieren darauf, dass die Verurteilung in einem neu aufgerollten Prozess womöglich milder ausfallen könnte.

Der Strafvollzug hat in den Zeiten einer Epidemie kein Interesse, dass neue Gefangene kommen und die Haftanstalten noch voller werden. Mehr Gefangene heißt eine größere Enge, eine größere Enge verstärkt die Ansteckungsgefahr.

Die Rechtspolitiker dürften die Corona-Krise aufmerksam verfolgen und merken, dass die Rechtsprechung in Deutschland sicherlich besonders gründlich ist, aber auch besonders langsam. Debatten über eine Straffung, eine Reform und den Einsatz neuer Medien (Verhandlungen mit Zeugen und Gutachtern, die per Skype zugeschaltet werden?) werden bisher schon geführt, es fehlt aber der Nachdruck. Der Ruf nach mehr Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern klingt immer wieder an, doch in Zeiten des Fachkräftemangels dürfte das schwierig sein. Deshalb könnte die Corona-Krise dazu führen, dass die allgemeine Reformdiskussion einen neuen Schub bekommt.