…stammt aus dem Landkreis Schaumburg, ist promovierter Biologe und tritt stets sachlich und abwägend auf. Trotzdem hat er sich in den vergangenen Wochen den Zorn der Großen Koalition zugezogen. Denn er fand sich einerseits zu Verhandlungen mit der niedersächsischen Landesregierung über mehr Umwelt- und Landschaftsschutz bereit, wirkte aber andererseits mit bei einem Volksbegehren, das über einen Volksentscheid bestimmte Schritte in diese Richtung durchsetzen will. Viele meinen, beides passe nicht zusammen. Der Niedersachse des Monats heißt…

Foto: RB; Nabu Nds

…Holger Buschmann, ist seit 2008 Landesvorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu), der mitgliederstärksten Naturschutzorganisation in Niedersachsen. Nach dem Abitur in Stadthagen studierte er Biologie in Würzburg, promovierte am Geobotanischen Institut der ETH Zürich und wurde wissenschaftlicher Assistent an der Uni Göttingen, wo er eine Arbeitsgruppe zur Pflanzenökologie leitete. Dann arbeitete er für den Nabu in Rheinland-Pfalz und in seiner alten Heimat, dem Kreis Schaumburg. Den Nabu-Landesvorsitz übt er hauptamtlich aus – und in diesem Frühjahr ist er in dieser Funktion besonders umstritten.

Zum einen war der Nabu nämlich an den Gesprächen zwischen Umwelt- und Agrarministerium, Bauern- und Naturschutzorganisationen beteiligt, als ein „Niedersächsischer Weg“ ausgearbeitet wurde. Doch weil der Nabu unter Buschmann zweigleisig fährt und gleichzeitig noch für Unterschriftensammlungen beim Volksbegehren wirbt, an dem auch die Grünen beteiligt sind, setzte er sich scharfen Angriffen von SPD und CDU aus. Beide hielten ihm ein „doppeltes Spiel“ vor, manche sprachen gar von Erpressung: Mit der Unterschriftensammlung versuche der Nabu, die Verhandlungen zum „Niedersächsischen Weg“ unter Druck zu setzen.


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Die Darstellung des Nabu ist differenzierter. So habe es nahe gelegen, nach dem großen Erfolg des Volksbegehrens in Bayern auch in Niedersachsen ein Plebiszit für mehr Artenschutz zu starten. In Bayern kam es nur deshalb nicht zur Volksabstimmung, weil sich die Landtagsmehrheit rechtzeitig an die Spitze der Bewegung setzte und sich große Teile der Forderungen zu Eigen machte. Der Nabu wolle nun auch in Niedersachsen große Fortschritte durchsetzen, die Gespräche mit der Landesregierung seien vielversprechend.

Aber man könne nicht wissen, ob ein von der Regierung vorgeschlagenes Gesetzespaket bei den Beratungen in den Landtagsausschüssen womöglich verwässert werde. Daher bleibe man dabei, parallel auch weiter für das Volksbegehren Unterschriften zu sammeln. Buschmann pflegt dann hinzuzufügen, dass bei einem Erfolg der Gespräche mit der Landesregierung das Volksbegehren tatsächlich abgeblasen werden könne, da dann ja der Inhalt der Forderungen umgesetzt werde. Bis es soweit sei, tue aber der Druck des laufenden Plebiszits der Sache gut, meint er.

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Tatsächlich lässt sich die Position von Buschmann hören, zumal die Initiatoren des Volksbegehrens nur ihr in der Verfassung verbrieftes Recht nutzen. Dass ein großer Akteur der Unterschriftensammlung nun der Landesverband der Grünen ist, also eine politische Partei mit Oppositionsstatus im Landtag, mag er ganzen Entwicklung eine parteipolitische Trübung verpassen. Legitim bleibt das Anliegen des Volksbegehrens trotzdem.

Mit Spannung wird nun geschaut, ob der ehrgeizige Terminplan der Landesregierung eingehalten wird. Im November nämlich sollen die wesentlichen Gesetzesvorhaben des „Niedersächsischen Weges“ den Landtag passiert haben. Dann müssten also der Nabu und die anderen Mitwirkenden am Volksbegehren erkennen können, ob die Verhandlungen mit Landesregierung und Agrarverbänden tatsächlich die erwünschten Ergebnisse zutage gefördert haben. Just zu diesem Zeitpunkt dürfte dann auch die erste Phase des Volksbegehrens beendet sein – Grund genug also für eine Verschnaufpause mit der Beratung darüber, ob das Plebiszit fortgesetzt werden kann.


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Buschmann ist von der Rundblick-Redaktion auch deshalb zum „Niedersachsen des Monats August“ gewählt worden, weil das Volksbegehren in den ersten Monaten seit dem Start im Frühjahr großartig angelaufen ist. Laut Gesetz müssen die Initiatoren bis Mitte November 25.000 Unterschriften von volljährigen Niedersachsen vorlegen, damit die Regierung die rechtliche Zulässigkeit prüfen kann. Dazu werden die Daten der Unterstützer rückgekoppelt mit den Einwohnermeldeämter der Kommunen.

Im August teilte Landeswahlleiterin Ulrike Sachs nun mit, dass bereits mehr als 45.000 Unterschriften eingereicht wurden – also fast doppelt so viele wie zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Damit hat sich die Überprüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens allerdings noch nicht erübrigt, denn die Regierung muss noch prüfen, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, etwa die Darstellung der mit den geplanten Gesetzesänderungen verbundenen Kosten.

Aus heutiger Sicht ist der Nabu, gemeinsam mit den anderen Mitstreitern des Volksbegehrens, in einer komfortablen Situation: Viel spricht derzeit dafür, dass das Volksbegehren nach der ersten Prüfung rechtlich zulässig sein wird. Wenn also bis Mitte November die Verhandlungsergebnisse zwischen Regierung, Naturschutz- und Agrarverbänden aus Sicht der Umweltschützer enttäuschend sein sollten, können sie das Volksbegehren durchsetzen. Sie müssten dann insgesamt 610.000 Unterstützer zusammenbringen, also zehn Prozent der Wahlberechtigten. Manches spricht dafür, dass dies gelingen kann. Wenn aber die Regierung starkes Entgegenkommen an die Naturschützer gezeigt haben sollte, können sie das Plebiszit auch abblasen. Wie auch immer: Vorteil Nabu.