Widerspricht das geplante neue Klimaschutzgesetz der rot-grünen Koalition den Naturschutzzielen, die in der FFH-Richtlinie enthalten sind und von Rot-Grün stets propagiert werden? Diesen Verdacht hegen die Vertreter von CDU und FDP, die gestern mit den Abgeordneten von SPD und Grünen im Umweltausschuss des Landtags über das neue Gesetzesvorhaben diskutiert haben.

Wald in Niedersachsen

Wer Bäume erst fällt und dann verrotten lässt, schadet dem Klima – Foto: Pixabay

Das Klimaschutzgesetz soll nach den Vorstellungen von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) noch vor der Sommerpause den Landtag durchlaufen. Daraus wird allerdings nichts, wie in der Ausschusssitzung deutlich wurde. Ein Mitarbeiter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD), der eine juristische Bewertung zu den Vorschlägen der Landesregierung abgeben soll, bat ausdrücklich um mehr Zeit – die Landtagsjuristen hätten in diesen Wochen viele Gesetzesvorhaben parallel zu bewältigen, da gebe es keine ausreichende Kapazität. Außerdem nehmen am 8. Mai zunächst die Fachverbände zu dem Gesetz in einer Ausschuss-Anhörung Stellung. Also soll das Klimaschutzgesetz erst nach der Sommerpause, frühestens im August, im Detail im Umweltausschuss beraten werden.

Lesen Sie auch:

 

Die Ausschussvorsitzende Sigrid Rakow (SPD) meinte, dann sei auch eine zügige Behandlung angesagt. Alle Gesetzgebungsvorhaben dieser Wahlperiode müssen bis spätestens Dezember den Landtag endgültig durchlaufen haben – sonst verfallen sie, weil in der nächsten Wahlperiode die Vorlagen neu eingebracht werden müssen und alles von vorn beginnen muss. Der CDU-Politiker Martin Bäumer mahnte hingegen zum Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“: „Der Umweltminister hat vier Jahre Zeit gehabt, ein Klimagesetz in den Landtag einzubringen. Wenn jetzt Druck aufgebaut und gesagt wird, wir sollten uns beeilen, kommt das bei mir als Parlamentarier nicht gut an.“ Gero Hocker (FDP) ergänzte, er erkenne eine „besondere Dringlichkeit“ in diesem Vorhaben nicht: „Es wird sicher nicht so sein, dass die Landesregierung vor den nächsten Herbststürmen unbedingt das neue Klimagesetz in Kraft gesetzt haben will.“

Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes sieht vor, landesweit den Ausstoß an Treibhausgasen (Kohlendioxid) bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent der Menge zu verringern, die es 1990 gab, bis 2050 dann sogar um bis zu 95 Prozent. Die Landesverwaltung soll Vorreiter sein – 70 Prozent bis 2030 und 100 Prozent bis 2050. Um das Ziel zu erreichen, gibt es ein Paket an Vorhaben, die vom allmählichen Verzicht auf Verbrennungsmotoren über höhere Wärmedämmung in Bürogebäuden bis verbesserten Moorschutz reichen.

Wie Gundula Nostiz aus der Energieabteilung des Umweltministeriums berichtete, haben zu dem Gesetzentwurf 33 Organisationen Stellung genommen – und zwar überwiegend positiv. Die IHK, das Landvolk und der Verband der mittelständischen Energiewirtschaft hätten das Gesetz als „entbehrlich“ bezeichnet. Dieser Einschätzung schließe sich das Ministerium jedoch nicht an. Auf Nachfragen von Hocker und Bäumer sagte Nostiz, Sanktionen für den Fall, dass das Land seine eigenen Klimaschutzziele verfehle, seien nach wie vor im Gesetz nicht eingeplant.

Eine längere Diskussion entzündete sich an der Frage, inwieweit die Naturschutzziele der Landesregierung dem Klimaschutz dienlich oder eher abträglich sind. Dabei geht es um den Plan, einen bestimmten Prozentsatz des Waldes als „naturbelassen“ einzustufen und nicht zu bewirtschaften – also die Bäume nicht zu fällen, sondern absterben und verrotten zu lassen. Bäumer und der CDU-Abgeordnete Ernst-Ingolf Angermann meinten, dies störe den Klimaschutz, da die Bäume beim Absterben das Kohlendioxid wieder freisetzten. Wenn man hingegen das Holz als Dachbalken verwende, könne der Kohlenstoff länger gebunden werden – und wenn neue Bäume angepflanzt würden, benötigten auch diese zusätzliches Kohlendioxid.

Volker Bajus (Grüne) nannte die von seinen CDU-Kollegen vertretene These ein „Horrorszenario“ und meinte, die Frage der Waldbewirtschaftung falle beim Klimaschutz nicht so stark ins Gewicht wie von Bäumer und Angermann behauptet.