Defizite beim betrieblichen Mutterschutz
(rb) Hannover. In der Nahrungs- und Genussmittelbranche, an Kältearbeitsplätzen und im Bereich der Dienstleistungen wie Raumreinigung oder im Einzelhandel halten zehn bis 20 Prozent der Betriebe die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und der entsprechenden Arbeitsplatzverordnung nicht ein. Es gibt offenbar Informationsdefizite, auch auf Seiten der Arbeitgeber. Das ist im Kern das Ergebnis einer gemeinsamen Aktion […]
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