Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD), hat den niedersächsischen Hochschulen konkrete Eckpunkte für die datenschutzkonforme Durchführung von Online-Prüfungen vorgelegt. „Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit für die Hochschulen und schützen gleichzeitig die Privatsphäre der Studierenden“, sagt Thiel. Die Eckpunkte regeln unter anderem den Einsatz von Kameras, besonderer Überwachungsprogramme oder externer Dienstleister. Laut dem Papier ist eine Videoaufsicht grundsätzlich nicht zu beanstanden, allerdings bewertet Thiel den sogenannte Raumschwenk durch die Privaträume als „unverhältnismäßigen Eingriff in die private Lebenssphäre des Prüflings“. Videoaufzeichnungen sind ebenfalls grundsätzlich unzulässig. Die Prüflinge können zudem nur unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, spezielle Prüfungssoftware auf ihrem privaten Endgerät zu installieren.


