Datenschützer: Google und Facebook missachten wichtige Regeln
Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel nimmt Facebook und Google ins Visier. Denn die würden es mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht so genau nehmen, meint sie. „Nutzer müssen noch vor Beitritt in ein soziales Netzwerk oder der Nutzung eines Onlinedienstes die Möglichkeit erhalten, in die Datenverarbeitung einzuwilligen“, sagt Thiel im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.
Das gelte vor allem dann, wenn wie im Fall von Facebook eine sehr umfassende Verarbeitung und Analyse von Nutzerdaten vorgenommen und dann mit diesen Daten Handel zu Werbezwecken betrieben werde. Thiel spricht von einer klaren Vorgabe der DSGVO, die bislang weitestgehend ignoriert werde. Stattdessen gibt es komplizierte Erklärungen zur Datenverarbeitung zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen.
„Dadurch wird die Datenverarbeitung aber nicht datenschutzkonform“, betont Thiel. Auch die Komplexität der Texte ist Niedersachsens oberster Datenschützerin ein Dorn im Auge. „Die DSGVO schreibt explizit vor, dass Informationen präzise, transparent, verständlich und in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieser Anforderung werden aber längst noch nicht alle Datenschutzerklärungen gerecht.“ Betroffenen könnten dadurch nur schwer einordnen, welche Daten tatsächlich erhoben und verarbeitet würden.
SPD und FDP teilen die Kritik der Datenschutzbeauftragten
Auch im Landtag sieht man das Vorgehen von Google und Facebook kritisch. Das Problem erlebe man schon bei sich selbst, sagt Immacolata Glosemeyer, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion. „Mehr als 60 Prozent der Menschen lesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, und ich erlebe das auch bei mir selbst. Wenn man etwas nutzen will, klickt man die AGBs halt einfach an.“ Glosemeyer kritisiert, dass die Texte zu lang und in einem Juristendeutsch verfasst seien, wodurch Verbraucher sie kaum verstehen könnten. Zudem würden Inhalte verknüpft, die eigentlich nichts miteinander zu tun hätten, wie zum Beispiel die AGBs mit dem Thema Datenschutz.
Einige Unternehmen haben sehr vorbildliche Erklärungen, andere wiederum erschlagen den durchschnittlichen Nutzer mit unverständlichen Textbergen.
Auch FDP-Fraktionsvize Jörg Bode meint, Datenschutzerklärungen, die niemand versteht und dann auch nur ohne sie zu lesen weggeklickt werden, nützten niemandem. Dies führe auch nicht zu einem Schutz von Daten, sondern zum Gegenteil. „Einige Unternehmen haben sehr vorbildliche Erklärungen, andere wiederum erschlagen den durchschnittlichen Nutzer mit unverständlichen Textbergen“, stellt Bode fest. Eine Möglichkeit könnte Bode zufolge sein, einen rechtlichen Standard abseits der geltenden allgemeinverbindlichen gesetzlichen Standards einzuführen. Wer beim Einsatz von Cookies und dem Behandeln gespeicherter personenbezogenen Daten abweicht, bräuchte dann erst einmal eine aktive Einwilligung des Nutzers.
Kritik kommt auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Die Kritik an Google und Facebook wird derweil lauter. Auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte „sehr umfangreiche und schwer verständliche Einwilligungstexte“ kritisiert, die dazu führten, dass sich Nutzer hinterher darüber wunderten, wo ihre Daten landen. Die Digitalunternehmen erhielten riesige Mengen personenbezogener Informationen, bei minimalen Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen. Das sei kein fairer Umgang, prangerte Schaar an.
Um den Druck auf die US-Unternehmen zu erhöhen, plädiert die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel für eine bessere Abstimmung der Aufsichtsbehörden untereinander, um eine europaweit einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO zu erreichen. Dabei gebe es einen großen Handlungsbedarf. Das sei auch wichtiger, als bereits eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung schon wieder nach neuen Initiativen zu rufen.
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