CDU will Recht auf Weiterbildung in der Verfassung
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer Klausurtagung auf Norderney einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung beschlossen. Das „Recht auf Weiterbildung“ soll in Artikel 4 verankert werden. Wie Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann berichteten, ist das die Konsequenz der Veränderung in der Arbeitswelt. Der beschleunigte Wandel von Tätigkeiten, der Einfluss der „Künstlichen Intelligenz“ […]
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Dieser Artikel erschien am 24.04.2024 in der Ausgabe #076.
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