Sebastian Lechner, CDU-Fraktionschef im Landtag, fordert eine zügige Ergänzung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Es solle eine Klausel eingeführt werden, die es den Hochschulleitungen erlaubt, gegen extremistische, gewalttätige und antisemitische Studenten Ordnungsmaßnahmen auszusprechen – von einer Rüge über Auflagen für das Studium bis hin zu einer Exmatrikulation.

CDU-Landeschef Sebastian Lechner betont immer wieder, dass er in Niedersachsen eine klare Abgrenzung zur AfD haben will. | Foto: Link

„Da es sich dabei um einen Eingriff in das Grundrecht der freien Wahl des Ausbildungsplatzes handelt, ist eine Norm nötig und eine Abwägung auf Basis dieser Norm“, betont Lechner. Nach CDU-Vorstellungen solle dabei auch die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen Studenten vorzugehen, die mit Dauerstörungen andere Studenten am Besuch von Vorlesungen oder Seminaren abhalten.

Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) hatte bereits seine Aufgeschlossenheit gegenüber rechtlichen Änderungen erklärt, dabei aber vor allem antisemitische Gewaltaktionen im Blick gehabt. Nach gegenwärtigem Recht könnte ein Student nur exmatrikuliert werden, wenn er rechtskräftig verurteilt ist – doch bis zu einem solchen Urteil kann es in der Praxis Jahre dauern.