CDU-Politiker Hoppenstedt kritisiert Reform des Bundestagswahlrechts
Hendrik Hoppenstedt, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die Einigung der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP im Bundestag auf eine Reform des Bundestagswahlrechts scharf kritisiert.
Es sei ein Novum, dass eine Wahlrechtsreform, die ja immerhin Grundlage des Wettbewerbs der politischen Kräfte im Land ist, nicht im Einvernehmen zwischen den großen politischen Kräften entschieden werde – sondern als Beschluss der Regierungsfraktionen gegen die Opposition. Die Verständigung sieht vor, dass eine Ausweitung der Bundestagsgröße über Überhang- und Ausgleichsmandate mit einer Neuerung verhindert werden soll: Grundlage der Sitzverteilung im Bundestag soll künftig ausschließlich das Zweitstimmen-Ergebnis sein, also die Verhältniswahl. Die Frage, welcher Abgeordnete für eine Partei in das Parlament einzieht, soll aber von den Erststimmen abhängen.
Dabei soll es dann aber künftig möglich sein, dass jemand als Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag kommt, obwohl er dort nur Zweit- oder Drittplatzierter ist. Der Erstplatzierte im Wahlkreis kann leer ausgehen, falls eine Partei mehr Wahlkreissieger hat, als ihr laut Zweitstimmen-Resultat zustehen. Hoppenstedt meint dazu: „Für uns ist die nun vorgesehene teilweise Nichtzuteilung von direkt gewonnenen Wahlkreisen eine Missachtung des Wählerwillens und ein schwerer Schaden für die repräsentative Demokratie insgesamt. Wenn die Wähler einmal erleben, dass ,ihr‘ Abgeordneter trotz der meisten Stimmen im Wahlkreis nicht mehr dem Bundestag angehört, wird unser politisches System insgesamt einen Vertrauensverlust erleiden. Wir bekommen ein reines Verhältniswahlrecht und verlassen unser seit Jahrzehnten bewährtes Kompromissmodell des personalisierten Verhältniswahlrechts.“
Dieser Artikel erschien am 14.03.2023 in der Ausgabe #047.
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