CDU legt jetzt ein eigenes Polizeigesetz vor
Während der rot-grüne Entwurf für ein reformiertes Polizeigesetz noch in den Landtagsausschüssen schmort, hat die CDU-Landtagsfraktion am Dienstag einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. „Der kann, wenn es dafür eine Mehrheit im Landtag geben sollte, entweder kurz vor der Sommerpause oder gleich danach beschlossen werden“, sagte CDU-Fraktionschef Björn Thümler. CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann meinte, er rechne jedoch nicht mit der Unterstützung aus den Reihen von Rot-Grün. „Wir werden spätestens nach einem Wahlsieg im Januar 2018 diesen Entwurf eins zu eins im Landtag umsetzen“, sagte Althusmann. Nach Thümlers Worten gebe es in der SPD viele Sympathien für eine Verschärfung der Bestimmungen, die Koalition mit den Grünen bremse die Sozialdemokraten aber: „Bei den großen Parteien gibt es wenig Dissens in dieser Frage.“
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Der CDU-Vorschlag enthält mehrere Klarstellungen und Ergänzungen, etwa zur Meldeauflage für Menschen, die als „Gefährder“ gelten – also keine Straftaten begangen haben, aber für gefährlich gehalten werden. Der Freiheitsentzug für diese Menschen soll mehrstufig geregelt werden, von einem Hausarrest bis zu einer Präventivhaft. Diese Präventivhaft soll maximal 18 Monate dauern können. Im bisherigen Polizeigesetz stehen zehn Tage, Rot-Grün will die Frist sogar auf vier Tage senken. Die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel für „Gefährder“ anzuordnen, wird ebenso von der CDU vorgeschlagen (Rot-Grün will diesen Weg auch gehen) wie die Option auf ein „Kontaktverbot“: Die „Gefährder“ können zur Auflage bekommen, sich nicht mit Gleichgesinnten oder etwa in bestimmten Moscheen treffen zu können. „Wenn wir diese Regel schon hätten, hätte man den Kontakt zwischen Safia S. und den jugendlichen Islamisten in Hannover verhindern können“, betonte Althusmann. Sämtliche Regeln seien zudem „verfassungsrechtlich wasserdicht“, man habe aus allen Landes-Polizeigesetzen und dem BKA-Gesetz Teile in den neuen Entwurf übertragen.
Wie der CDU-Spitzenkandidat betonte, könnte eine 18-monatige Präventivhaft helfen, wie der derzeitige Fall zweier Islamisten in Göttingen zeige. Da die Staatsanwaltschaft keine Anzeichen für die Vorbereitung eines Anschlags sieht, die Polizei aber schon, können die beiden jetzt nur deshalb, weil sie Ausländer sind und abgeschoben werden sollen, vorläufig in Haft bleiben. „Wenn sie Deutsche wären, hätte man sie schon freilassen müssen“, sagt Althusmann. Hier helfe die Neuregelung wesentlich weiter.