CDU beharrt darauf: Präventivhaft soll bis zu 74 Tage andauern können
Bisher sind die Fristen knapp bemessen. Wenn die Polizei jemand als „Gefährder“ einstuft, also als eine Person, die vermutlich kurz davor steht, eine Straftat zu begehen, ist eine maximal zehntägige Präventivhaft denkbar. Im Unterschied zur Untersuchungshaft geht es hier darum, einen Menschen, der noch kein Straftäter ist, von der Vorbereitung für eine kriminelle Tat abzuhalten. […]
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