Bundesnetzagentur: So wird im Falle einer Beschränkung der Gas-Versorgung priorisiert
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ist am Dienstag zu der Sitzung der Landesregierung zugeschaltet worden. Müller vertritt die Behörde, die im Fall eines Gasmangels entscheiden muss, nach welchen Prioritäten die Versorgung noch geschehen kann. Im Anschluss an die interne Kabinettssitzung sagte Müller, im Fall einer notwendigen Beschränkung der Gas-Versorgung würden drei Gesichtspunkte eine Rolle spielen – erstens die betriebswirtschaftliche Lage der Unternehmen, zweitens die Bedeutung der Aufrechterhaltung von Lieferketten und drittens die sozialen Auswirkungen. Dabei erwähnte er, dass die Keramik- und Glasindustrie in Niedersachsen sehr bedeutend sei. Zu den sozialen Auswirkungen gehöre auch, die Lebens- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden.
Erneut erwähnte Müller die existierende Regel, wonach die privaten Wohnungen, Schulen und öffentliche Einrichtungen vorrangig mit Gas bedient werden sollen. Zur Befüllung der Gasspeicher erklärte Müller, der europaweit größte Gasspeicher in Rehden (Kreis Diepholz), der unter Gazprom-Regie auf ein Volumen von nur einem Prozent heruntergefahren worden war, könne nicht so schnell wie andere Speicher wieder angereichert werden – „schon aus physikalischen Gründen nicht“.
Dieser Artikel erschien am 24.08.2022 in der Ausgabe #145.
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