Stefan Birkner, FDP-Fraktionschef im Landtag, und seine Grünen-Kollegin Anja Piel haben eine gemeinsame Normenkontrollklage von FDP und Grünen gegen das geplante neue Polizeigesetz angekündigt. SPD und CDU wollen das Gesetz am 14. Mai im Landtag verabschieden, im Innenausschuss hatten aber die Landtagsjuristen Teile des Entwurfs als „verfassungswidrig“ bezeichnet – vor allem jene, die sich auf den Einsatz automatischer Kennzeichen-Lesegeräte und die Datenverwertung beziehen.

Der Grund sei, so die Landtagsjuristen, dass das Bundesverfassungsgericht vergangenen Dezember in einem neuen Urteil zu Gesetzen in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wesentlich schärfere Maßstäbe angelegt habe. SPD und CDU planen bisher aber, in diesem Bereich die Teile des bestehenden Polizeigesetzes auf das neue Polizeigesetz zu übertragen und die Folgen des Karlsruher-Urteils dann erst später, bis Jahresende, einzuarbeiten. Birkner und auch die Grünen raten dringend davon ab und meinen, der Landtag dürfe kein verfassungswidriges Gesetz beschließen. Für eine Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg haben beide Oppositionsfraktionen allerdings keine ausreichende Mehrheit.

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Birkner und Piel berufen sich aber auf die Zusage der Parteichefs Stephan Weil (SPD) und Bernd Althusmann (CDU), die an Mandaten kleine Opposition in ihren Rechten zu stärken. Sollten sich keine SPD- und CDU-Politiker zur Unterstützung der Klage finden, wolle man später einen anderen Weg gehen und in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigericht vortragen.