Noch hat die Landesregierung nicht entschieden, wie genau künftig das Wassergesetz formuliert werden soll. Seit Wochen werden allerdings schon Meinungsverschiedenheiten in der rot-grünen Koalition sichtbar. Während der zuständige Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die bisherigen Ausnahmen vom Bundesrecht kippen und auch für „Gewässer dritter Ordnung“ einen Schutzstreifen vorsehen will, warnt sein Kollege, Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD), vor negativen Folgen für Bauern, die in bestimmten Regionen 20 Prozent ihrer Flächen dann nicht mehr bewirtschaften könnten. In einer Landtagsdebatte am Donnerstag lenkte Wenzel ein – und deutete an, dass es in bestimmten Regionen, in denen die Gräben sehr kleinteilig angelegt sind, Ausnahmen geben wird.

98 Prozent der Oberflächengewässer in Niedersachsen, aus denen teilweise auch das Trinkwasser gewonnen wird, sind in keinem guten Zustand , sagt Umweltminister Stefan Wenzel – Foto: MB.

Der bisherige Wenzel-Plan sieht vor, dass parallel zu den Gräben jeweils ein Rand von fünf Metern nicht gedüngt und nicht mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet werden darf. Als der Entwurf das erste Mal im Kabinett behandelt wurde, um freigegeben zu werden für die Beteiligung von Interessensverbänden, stimmte auch Wirtschaftsminister Lies zu. Wie der SPD-Politiker jetzt im Landtag erläuterte, habe er aber unmittelbar danach viele Bedenken von Bauern gehört. „Solche Erkenntnisse fließen selbstverständlich in die spätere Behandlung des Themas ein“, erklärte Lies im Landtag. Konkret geht es um Ostfriesland, den Cuxhavener Raum und beispielsweise die Wesermarsch. Dort sind auf kleinem Raum relativ viele Gräben angelegt, die von Wenzel angepeilte gesetzliche Auflage würde also dazu führen, dass kleine Flächen kaum noch wirtschaftlich bearbeitet werden können. In der Parlamentsdebatte ging der Umweltminister darauf ein. Er könne sich vorstellen, betonte Wenzel, dass die gesetzlichen Auflagen in Gebieten mit einem engmaschigen Entwässerungssystem mit einer Allgemeinverfügung ausgesetzt werden. „Wir wollen besondere Härten vermeiden“, hob Wenzel hervor.

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Der Umweltminister stellte das Ziel der geplanten Neuregelung in einen größeren Zusammenhang. 98 Prozent der Oberflächengewässer in Niedersachsen, aus denen teilweise auch das Trinkwasser gewonnen wird, seien in keinem guten Zustand. Was das Grundwasser angeht, seien 60 Prozent der Flächen, die hier ins Gewicht fallen, zu hoch mit Nitraten belastet. An mehr als 100 Messstellen seien bedenkliche Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt worden. Wenzel meint, dass eine dauerhafte Belastung des Trinkwassers zu einem Anstieg der Wassergebühr um bis zu 60 Prozent führen könne. Entsprechende Untersuchungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft und von Wasserversorgern wie dem OOWV lägen vor. Es könne in bestimmten Bereichen nötig werden, das geförderte Wasser mit unbelasteten Wasser etwa aus dem Harz zu mischen – und das bedeute für die Versorger mehr Aufwand und höhere Kosten.

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Hermann Grupe (FDP) und Frank Oesterhelweg (CDU) zogen Wenzels Darstellung in Zweifel. Dass sich die Wasserqualität in Niedersachsen im Vergleich zu früher schon verbessert habe, verschweige der Minister, meinten sie.