Der Entwurf des neuen Transparenzgesetzes verärgert den Beamtenbund. In einer Stellungnahme des Landesverbandes werden die Vorschläge der rot-grünen Landesregierung abgelehnt. Das Transparenzgesetz, das auch „Informationszugangsgesetz“ genannt wird, soll jedem Bürger auch ohne besondere Begründung den Zugang zu Informationen aus Behörden ermöglichen. Die bisherige Voraussetzung, dass ein Auskunftsbegehren an ein „berechtigtes Interesse“ geknüpft wird, soll entfallen. Der Gesetzentwurf regelt auch die Frage, ob die Namen von Bearbeitern bestimmter Verwaltungsvorgänge weitergegeben werden sollen. Dazu heißt es im Vorschlag der Landesregierung, dies sei möglich, sofern es sich auf Namen, Funktion des Mitarbeiters und seine Dienstanschrift beschränkt und der Betroffene als Amtsträger oder Gutachter mitgewirkt hat.

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Dagegen begehrt der Beamtenbund nun auf: „Die jüngsten Entwicklungen mit der deutlich zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes scheinen überhaupt nicht berücksichtigt worden zu sein.“ Erfahrungen zeigten, dass Beamte wegen ihrer Tätigkeit auch im privaten Umfeld belangt, belästigt oder angegriffen werden können. Der Beamtenbund verweist außerdem auf Gesetzentwürfe, die vor allem die Beamten betreffen und über die der Beamtenbund bisher besonders früh vom Land informiert worden war. Wenn künftig solche Entwürfe schon im Frühstadium auf Internet-Seiten gestellt würden, verliere das besondere Beteiligungsrecht für den Beamtenbund an Wert.