Auf Hannover können Millionen-Nachforderungen zukommen
In der Diskussion um die „leistungsgerechte Bezahlung“ der rund 8500 Beschäftigten der Stadt Hannover kann das dicke Ende auf die Stadt Hannover noch zukommen. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick könnten Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Erfolgsaussicht gegen die Stadt klagen, wenn sie belegen, dass ihnen der Anspruch auf eine „leistungsgerechte Bezahlung“ verwehrt wurde.
Zwar hatte Personaldezernentin Rita Maria Rzyski erklärt, ein Anspruch einzelner auf eine „Individualprämie“ könne „nicht mehr geltend gemacht werden“. Doch diese Aussage wird von anderen Verwaltungsjuristen angezweifelt. Tatsache ist, dass die Stadt Hannover seit Herbst 2015 eine Einheitsprämie von rund 700 Euro an alle Beschäftigten der Stadt ausgegeben hat.
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Wie Rzyski am vergangenen Mittwoch mitteilte, ist die diesem Modell zugrundeliegende Dienstvereinbarung für unwirksam erklärt worden, denn die Einheitsprämie widerspricht – wie Rzyski selbst einräumt – dem Tarifvertrag. Die Stadt gibt damit zu, dass sie seit 2015 die Ansprüche der Beschäftigten auf leistungsorientierte Besoldungsanteile nicht befriedigen konnte. Darauf könnten sich Mitarbeiter berufen und einfordern, dass ihnen wegen besonders guter Leistung rückwirkend eine Leistungsprämie ausgezahlt wird.
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Brisant ist der Fall auch noch aus einem anderen Grund: Wie alle Kommunen in Niedersachsen ist auch die Stadt Hannover Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV). Der KAV verschickte im Juni 2014 ein Rundschreiben, das auch im Rathaus in Hannover angekommen sein muss. Die Überschrift lautete: „Eine Dienstvereinbarung über pauschales Leistungsgeld ist unwirksam“.
Der KAV bezog sich damit auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg in dieser Sache. Ein gutes Jahr, nachdem das KAV-Schreiben bei der Stadt eingetroffen sein muss, wurde dort eine solche Dienstvereinbarung ausgehandelt und unterschrieben. Die Akteure in der Stadtverwaltung waren also gewarnt, bevor sie den inzwischen als rechtswidrig eingestuften Vertrag unterschrieben hatten.