Auch Niedersachsen für Abschaffung der „Majestätsbeleidigung“
(rb) Hannover. Niedersachsen wird sich der Bundesratsinitiative Hamburgs zur Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, anschließen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Mitantragsteller waren bislang Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hintergrund des Vorstoßes ist die Diskussion um die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Ministerpräsident Erdogan. Niedersachsen ist mit den übrigen Antragstellern der Meinung, dass diese Rechtsnorm, die landläufig auch als „Majestätsbeleidigung“ gilt, weder zeitgemäß ist noch der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. Als besonders kritisch wird es gesehen, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese gerate dadurch in die schwierige Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen. Der Straftatbestand der Beleidigung in § 185 Strafgesetzbuch sei ausreichend, um die Ehre von Repräsentanten ausländischer Staaten zu schützen, heißt es in dem Antrag, der darauf zielt, den § 103 ersatzlos zu streichen. Er wird in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am kommenden Freitag beraten; sollte kein Land die sofortige Sachentscheidung beantragen, wird er zur weiteren Beratung den Fachausschüssen zugewiesen. Diese bereiten ihn dann für die Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung am 17. Juni vor. Findet er dort eine Mehrheit, bringt der Bundesrat den Gesetzentwurf über die Bundesregierung beim Bundestag zur Entscheidung ein.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #90.