(rb) Hannover. Der im Niedersächsischen Schulgesetz niedergelegte Grundsatz, nach dem alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen sind (§4 Abs.1), gilt auch für Ersatz- und Ergänzungsschulen, soweit sie keine Förderschulen sind. Darauf hat Kultus-Staatssekretärin Erika Huxhold in ihrer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Kai Seefried hingewiesen. Zum Stichtag 15. September 2015 wurden insgesamt 15 664 Schüler/innen […]

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