Wenn sich Rot-Grün im Landtag durchsetzt, weht in den niedersächsischen Amtsstuben bald ein schneidiger Wind. Das „Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz“ (NGG) soll nämlich verschärft werden – und das bedeutet künftig: Wenn eine Stelle in einem Bereich besetzt werden soll, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, muss vorher ausgeschrieben werden. Damit soll erreicht werden, dass sich weibliche Bewerber melden. Und wenn diese genauso gut qualifiziert sind wie ihre männlichen Konkurrenten, haben sie bei der Einstellung den Vorrang. Die Kommunalverbände kritisieren diese Pläne, sie halten sie für unpraktikabel und zu bürokratisch.

„Die Ministerialebene darf nicht ausgeklammert werden" - auch nicht im Sozialministerium, wie hier im Bild - Foto: Jakob Brüning

„Die Ministerialebene darf nicht ausgeklammert werden“ – auch nicht im Sozialministerium, wie hier im Bild – Foto: Jakob Brüning

Der Landesfrauenrat (LFR) allerdings, Dachverband für 65 Frauenorganisationen in Niedersachsen, ist mit der rot-grünen Gesetzesinitiative höchst zufrieden: „Der Ministerpräsident sieht es pragmatisch und betrachtet die NGG-Reform als Zukunftsaufgabe, das ist ein guter Schritt“, meint die LFR-Vorsitzende Cornelia Klaus im Gespräch mit dem Rundblick. Die Landesregierung habe deutliche Verbesserungen in den Entwurf eingearbeitet, etwa präzisere Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Es sind oft die Seilschaften von Männern, die Frauen in den Behörden keine Chance zum Aufstieg lassen. Dagegen geht dieses Gesetz künftig an“, ergänzt Sybille Mattfeldt-Kloth, stellvertretende Vorsitzende. Allerdings streitet der Landesfrauenrat dafür, dass eine grundsätzliche Ausschreibung von freiwerdenden Stellen nicht auf die Kommunen oder nachgeordnete Landesbehörden beschränkt wird, sondern „natürlich auch für oberste Landesbehörden verpflichtend sein soll“. Wenn es um Referatsleiter- oder Abteilungsleiterpositionen in den Ministerien geht, müssten die Grundregeln des NGG genauso gelten, betont Klaus: „Die Ministerialebene darf hierbei nicht ausgeklammert werden. Dort gilt das Gesetz ebenso wie überall sonst auch.“ Bisher sind die Leitungsebenen der Ministerien, vor allem auf der Ebene der Abteilungsleiter, sehr stark männlich geprägt.

Bevor das NGG demnächst im Landtag beraten werden soll, pocht der Landesfrauenrat noch auf einige Detailvorgaben. So sei bisher nicht klar, was geschieht, wenn eine Behörde gegen die Regeln des Gesetzes verstößt und beispielsweise auf eine Ausschreibung verzichtet. „Dann könnte man als Sanktion die Nicht-Besetzung der Stelle vorsehen“, meint Mattfeldt-Kloth. Klaus gibt zu bedenken, dass in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung noch nicht einmal ein Drittel der leitenden Stellen mit Frauen besetzt ist, etwa an den Universitäten. Der Professorinnen-Anteil betrage in Niedersachsen lediglich 24,8 Prozent. Im bundesweiten Vergleich sei das jedoch gut, es zeige sich hier schon die Wirkung der Frauenpolitik. Und wenn es um flexible Arbeitszeiten geht, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern können, müsse die Beweislast eindeutig geregelt werden: „Eine Behördenleitung, die mehr Flexibilität ablehnt, muss nachweisen können, dass dies mit dem Arbeitsalltag nicht vereinbar ist“, erklärt Mattfeldt-Kloth.