Asylbewerber an der Grenze zurückschicken? Staatskanzlei zeigt sich aufgeschlossen
Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen (SPD) wagt sich in der Debatte über Änderungen der Asylverfahren und -regeln weit nach vorn. Sie habe gemeinsam mit Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Innenministerin Daniela Behrens (SPD) an den informellen Bund-Länder-Gesprächen teilgenommen, an denen auch Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beteiligt waren. „Das waren sehr konstruktive Gespräche“, sagte Pörksen in der Landespressekonferenz und bestätigte damit einen Eindruck, den zuvor schon Behrens in einem Statement geäußert hatte. Pörksen ging aber noch einen Schritt weiter und sprach eine Forderung der Union an, die grundsätzlich auf der sozialdemokratischen Seite Zustimmung erfahren habe, juristisch aber noch in Details besprochen werden müsse: „Es ging auch um die Frage, ob man Menschen aus einem sicheren Drittland, die bei uns einreisen wollen, in dieses sichere Drittland zurückweisen kann.“ Um sich hier zu verständigen, sollten noch Rechtsexperten Position beziehen.
Damit signalisierte die niedersächsische Regierungssprecherin grundsätzliche Zustimmung zur Forderung der Union, Asylbewerber schon an der Grenze abzuweisen. Das ist aus Sicht von CDU/CSU und auch der FDP geboten. Nach dem Dublin-Abkommen, das jedoch schon lange nicht mehr konsequent angewandt wird, gilt das Asylrecht nicht für Antragsteller, die aus einem sicheren Drittland nach Deutschland kommen – also vor ihrer geplanten Einreise nach Deutschland schon eine erste Aufnahme gefunden hatten. Nach diesen Regeln ist der Staat für das Verfahren zuständig, in dem der Antragsteller zuerst sein Asylbegehren geäußert hat. Laut Pörksen ist die Bestimmung im Asylgesetz nun abzugleichen mit verschiedenen europäischen und internationalen Rechtsvorschriften. Bei den Juristen gebe es bisher allerdings zwei Meinungen. Die eine Seite interpretiere die Vorgaben so, dass der sichere Drittstaat in der Pflicht sei, die andere meine, die Bundesrepublik müsse den Asylbewerber erst aufnehmen und dann feststellen, wo er seinen ersten Asylantrag gestellt hat. Aus Sicht der CDU/CSU-Vertreter sollten Zuwanderer aber schon gleich an der Grenze befragt und zur Not umgehend zurückgeschickt werden, wenn klar sei, dass ihr Asylantrag nach den Dublin-Regeln unbegründet ist.
Ob die Forderung der Union am Ende von der SPD-Seite akzeptiert wird und wie dann die Grünen als Koalitionspartner damit umgehen würden, ist laut Pörksen noch nicht geklärt. Man werde jetzt erst einmal die Möglichkeiten einer Verständigung prüfen, auch mit Blick auf andere Schritte wie der beschleunigten Rückführung abgelehnter Asylbewerber, der Bekämpfung des islamistischen Terrors und Verschärfungen des Waffenrechts. Die Grünen in der Gesprächsrunde von Bund und Ländern hätten sich jedenfalls „sehr konstruktiv“ gezeigt. Pörksen meinte, die Landesregierung werde sich eingehend mit dem Thema befassen, sobald es tatsächlich eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen geben sollte.
Dieser Artikel erschien am 05.09.2024 in der Ausgabe #153.
Karrieren, Krisen & Kontroversen
Meilensteine der niedersächsischen Landespolitik
Jetzt vorbestellen