(rb) Hannover. Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, dass alle Auslagen, die ihnen bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen im Rahmen der Amtshilfe entstehen, komplett erstattet werden. Das gilt für Ausgaben für das Personal von Dritten, etwa für Hilfsorganisationen, Sicherheitsdienste oder das Catering, ebenso wie für die Kosten der Unterbringung während der Dauer der Amtshilfe, beispielsweise […]

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