AfD muss Landesliste nicht erneut aufstellen
Die im Februar beschlossene Landesliste der niedersächsischen AfD für die Bundestagswahl ist gültig. Das Landgericht Lüneburg hat nach Informationen des Politikjournals Rundblick den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellungsversammlung von Anfang Februar abgelehnt.
„In der Sache wurden die Vorwürfe nicht geprüft. Aber die Behauptung der Beschwerdeführer, eine Entscheidung sei eilbedürftig, teilen wir nicht“, sagte der Sprecher des Landgerichts Lüneburg dem Rundblick. Die Antragsteller hätten nämlich ihre Einwände „schon vor Monaten vortragen können“.
Zwei AfD-Mitglieder aus dem Kreis Stade und dem Kreis Harburg hatten am 21. Juni den Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen wollen, da sie über massive Einflussnahmen und Behinderungen bei der Aufstellung der Landesliste im Februar berichteten. Es habe Ärger um den Termin der Einladung gegeben, außerdem unzulässige Unterstützungserklärungen des Landesvorsitzenden für einzelne Kandidaten. Damals hatten sich der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Armin Paul Hampel, und seine Anhänger auf den ersten Plätzen der AfD-Landesliste durchgesetzt.
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Der Landesvorstand hatte jetzt aber vorsorglich doch zu einer Wiederholung der Landeslistenaufstellung eingeladen – da es kritische Hinweise der Landeswahlleiterin gab, die erst jetzt die Liste zur Prüfung überreicht bekommen hatte. Mit der Gerichtsentscheidung hat die AfD jetzt bescheinigt bekommen, dass die Landesliste nicht erfolgreich angefochten wird. Wahrscheinlich ist deshalb, dass der AfD-Landesvorstand die Wiederholung der Listenaufstellung, die für den 8. Juli in Neuenkirchen-Vörden (Kreis Vechta) geplant war, ausfallen lässt.