Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), wirbt für eine Widerspruchslösung bei der Organspende. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten möchte diese Regelung noch vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 im Bundestag zur Abstimmung bringen. Im Hinblick auf die dringend notwendige Erhöhung der Organspenden unterstützt die ÄKN laut Pressemitteilung das Gesetzesvorhaben. „Mit Einführung der Widerspruchslösung können Leben gerettet werden – und gleichzeitig steht es weiterhin jedem frei, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden“, erläutert Renneberg, die auch Mitglied im Fachbeirat Nord der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist. Ein wesentliches Argument sei, dass die niedrigen Spenderzahlen in Deutschland nicht auf einer mangelnden Bereitschaft beruhten. So stünden laut einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. In vielen Fällen sei die Bereitschaft zur Organspende jedoch nicht dokumentiert. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung dagegen wäre grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender – es sei denn, er oder sie widerspricht zu Lebzeiten oder den Angehörigen ist ein der Organspende entgegenstehender Wille des potentiellen Spenders bekannt.