Bei der Landtagswahl 2022 dürfen 16- und 17-Jährige voraussichtlich wieder nicht mitwählen. Im Plenum wurde gestern zwar über einen entsprechenden Antrag der FDP diskutiert, doch die SPD stellte schnell klar, dass sie wegen dieses Themas keinen Konflikt mit dem Koalitionspartner heraufbeschwören will. „Die Haltung meiner Fraktion hat sich nicht geändert, wir sprechen uns nach wie vor für ein Wahlrecht ab 16 Jahren aus“, sagte die SPD-Abgeordnete Immacolata Glosemeyer, aber die Mehrheitsverhältnisse hätten sich geändert. Dass die CDU bei dem Thema anderer Meinung ist, werde bei der SPD akzeptiert. „Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit unserem Koalitionspartner, einmal gemachte Vereinbarungen sind für uns bindend.“ Die CDU lehnt eine Änderung des Wahlrechts strikt ab. „Wir sind der Auffassung, dass die vollen Bürgerrechte und -pflichten in zeitlichem Gleichschritt erfolgen sollten, und das ist erst mit 18 Jahren der Fall“, sagte der CDU-Abgeordnete Marcel Scharrelmann. Die Altersgrenze von 18 Jahren sei schließlich auch nicht zufällig gewählt worden, sondern erst nach einem langen Diskussionsprozess.

Keine zwingenden Gründe

Die FDP hatte das Thema Wählen ab 16 Jahren wieder in den Landtag eingebracht, nachdem ein entsprechender Antrag der SPD und Grünen wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr endgültig im Parlament behandelt worden war. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner begründete den neuen Vorstoß damit, dass jeder Bürger der Verfassung zufolge das Recht auf politische Beteilung hat und Einschränkungen nur sehr eng gefasst werden dürften. Zwingende Gründe, warum man den 16-Jährigen das Wahlrecht verwehre, obwohl viele von ihnen schon die erforderliche geistige Reife besäßen, gebe es aus seiner Sicht jedoch nicht. „Die gesellschaftliche Entwicklung vermittelt aus unserer Sicht klar den Eindruck, dass 16-Jährige mehrheitlich dazu in der Lage sind, das aktive Wahlrecht verantwortungsvoll zu nutzen.“ Die CDU dürfe sich dieser Entwicklung jetzt nicht verschließen.

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Der CDU-Abgeordnete Scharrelmann sah das anders. „Um wählen zu dürfen, sollten aus Jugendlichen junge Erwachsene geworden sein. Die Pubertät muss dafür vorbei sein, und das ist eher mit 18 Jahren als mit 16 Jahren der Fall.“ Zudem geht er davon aus, dass ein sinkendes Wahlalter nicht zwangsläufig mehr junge Menschen an die Urnen treibt, wie es die SPD-Abgeordnete Glosemeyer hofft. „Umfragen zeigen, dass Jugendliche sich zwar für Politik interessieren, den Parteien aber misstrauen“, sagte Scharrelmann. Daher würde eine Gesetzesänderung auch nichts an der Passivität der jungen Wählergruppen ändern. Der AfD-Abgeordnete Christopher Emden sprach sich dafür aus, Anreize für eine politische Mitbestimmung von Jugendlichen auf anderen Wegen zu schaffen, nicht aber durch Absenken des Wahlalters.

„Waren uns schon mal einig“

Für Helge Limburg (Grüne)  ist ein geringeres Wahlalter hingegen nur eine Konsequenz aus einer längst eingeschlagenen Richtung. Denn bei den Kommunalwahlen dürften Jugendliche bereits mit 16 Jahren Bürgermeister und Ortsräte wählen. Nur selbst kandidieren dürften sie erst ab 18 Jahren. „Wir waren uns doch schon einmal in dieser Sache einig“, sagte Limburg und betonte, dass der damalige CDU-Innenminister Uwe Schünemann eine wichtige Rolle in der Änderung des kommunalen Wahlrechts gespielt habe. „Auf der kommunalen Ebene werden auch weitreichende Entscheidungen getroffen. Hier jetzt eine Differenzierung zur Landesebene machen zu wollen, hat doch keinen Sinn.“