Jeder hat das Recht auf eine schnelle Internetverbindung – davon ist Agrarminister Christian Meyer so sehr überzeugt, dass er es auch ins Telekommunikationsgesetz schreiben lassen will. „Der Bund muss eine gute Breitbandversorgung genauso zur Selbstverständlichkeit machen wie die Stromversorgung, die Müllabfuhr oder die Belieferung mit Post. Doch damit jeder sein Recht auf schnelles Internet nutzen kann, muss zuerst die notwendige Infrastruktur her. Wie weit Niedersachsen dabei ist, stellte Meyer am Mittwoch vor.

Etwa 390 Millionen Euro aus Landes, Bundes- und EU-Fördermitteln sollen bis 2020 dafür verwendet werden, schnelles Internet in jeden Winkel Niedersachsens zu bringen. Denn vor allem in kleinen Ortschaften auf dem Land ist die Internetverbindung bislang eher dürftig. Wirft man einen Blick auf den Breitbandatlas für Niedersachsen, so sind viele Ortschaften außerhalb der Städte nach wie vor weiß markiert: so gut wie gar kein Internet. „97,1 Prozent der Haushalte in Niedersachsen haben Internet, die restlichen wollen wir bis 2020 ins Netz bringen“, sagt Meyer. Allein in den kommenden Monaten bekämen 400.000 weitere Haushalte Breitbandinternet. Wie viele aber immer noch mit einer Datenübertragungsleistung von weniger als 16 Megabit pro Sekunde auskommen müssen, konnte er nicht sagen.

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Das Fördergeld kann von Kommunen beantragt werden, die damit zwei Optionen haben. Zum einen können sie selbst als Betreiber auftreten, ein Netz einrichten und die Nutzung an Telekommunikationsunternehmen verkaufen. In der zweiten Variante dient das Fördergeld als Köder für die Telekommunikationsunternehmen, die es dafür bekommen sollen, dass sie in einem marktwirtschaftlich wenig interessanten Gebiet eine Breitbandleitung verlegen. „Fast alle Kommunen haben bereits Fördergeld erhalten oder beantragt, um die Versorgungslöcher in ihren Gebieten zu schließen“, sagt Meyer.

Meyer betonte, dass das Recht auf schnelles Internet auch die Gleichberechtigung zwischen Stadt und Land beinhalte. „Der Zugang zum Internet darf auf dem Land nicht mehr kosten als in der Stadt, bloß weil es aufwendiger ist, ihn einzurichten.“ Allerdings könnte es ein Stadt-Land-Gefälle bei der Qualität geben. Denn das Land, das sich mit 120.000 Euro Eigenmitteln am Breitbandausbau beteiligt, verteilt die Gelder nach unterschiedlichen Kriterien. Zum einen stammt das Geld aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER), ein anderer Teil kommt aus der landeseigenen „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Wer die ELER-Förderung bezieht, muss dafür sorgen, dass die Datenübertragungsrate nach dem Ausbau mindestens 50 Megabit pro Sekunde beträgt. Bei der Förderung für den Grundausbau mithilfe von GAK-Mitteln sind nur 16 Megabit pro Sekunde nötig.

73 Prozent aller Haushalte in Niedersachsen haben den Ministeriumsunterlagen zufolge mindestens eine Datenübertragung von 50 Megabit pro Sekunde, doch davon befinden sich nur 39 Prozent abseits der Städte. 53 Prozent der Haushalte auf dem Land haben lediglich eine Datenübertragungsleistung von 16 Megabit pro Sekunde. Nach dem Willen des Bundes sollen bis 2018 alle Haushalte mit 50 Megabit pro Sekunde surfen können. „Um das zu schaffen und zu finanzieren, brauchen wir eine Umlage, ähnlich wie bei der Müllabfuhr“, sagt Meyer. Möglich werde das, indem man das Recht auf schnelles Internet ins Telekommunikationsgesetz schreibe.