Armin-Paul Hampel (60), am Wochenende wiedergewählter AfD-Landesvorsitzender, muss um die Gültigkeit der Vorstandswahlen seiner Organisation bangen. Mehrere Mitglieder der parteiinternen Opposition erwägen nach Rundblick-Informationen die Anfechtung des Landesparteitags – weil gegen das Parteiengesetz verstoßen worden sei.

Armin Paul Hampel auf dem AfD-Parteitag

Armin Paul Hampel auf dem AfD-Parteitag – Foto: KW

Es geht um drei beantragte Aussprachen – unter anderem über das Vorgehen des Vorstandes gegenüber den Kritikern Dana Guth (Göttingen) und Lars Seemann (Stade). Am Nachmittag des ersten Tages hatte eine Mehrheit beschlossen, sich nicht mehr mit diesen Anträgen befassen zu wollen, obwohl sie doch zuvor auf die Tagesordnung gesetzt worden waren.

Lesen Sie auch:

 

Die Hampel-Kritiker sehen darin eine Verletzung von Paragraph 15 des Parteiengesetzes, wonach eine Minderheit Anträge durchsetzen und auf eine Diskussion darüber bestehen kann. Vermutlich werden die Kritiker nun das Landesschiedsgericht anrufen, es wäre aber auch direkt eine Klage vor dem Landgericht möglich. Das Ziel ist, den Parteitag nachträglich für ungültig zu erklären – und damit auch die Vorstandswahlen.