Das Geld kommt von der EU, ist zur Bewältigung der Corona-Folgen gedacht und soll in Vorhaben fließen, die spätestens im März 2023 abgeschlossen sein müssen. Nun haben sich Europaministerin Birgit Honé (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) und Bauminister Olaf Lies (SPD) verständigt, 117 Millionen Euro für die Belebung der durch Corona geplagten Innenstädte auszugeben.

Bis zum 15. Juli müssen die Kommunen nun Konzepte beim Europaministerium eingereicht haben, diese können sich um Strategien zur Belebung der Stadt- und Ortszentren drehen, um Schritte gegen den Leerstand von Immobilien, um die Belebung des Handels, neue Kulturangebote, mehr Klimaschutz und die stärkere Lenkung der Verkehrsströme.

Wollen die Innenstädte mit Corona-Hilfen der EU retten: Birgit Honé, Bernd Althusmann und Olaf Lies – Foto: MB; Tobias Koch; MU; kw

Im September teilt Honés Ministerium dann die Förderbudgets zu, ab 1. Oktober (also nach der Kommunalwahl) kann dann die konkrete Förderung beantragt werden. Alle Gemeinden oder Samtgemeinden, die mindestens 10.000 Einwohner haben, können sich beteiligen – aber durchaus möglich sind auch Verbünde mehrerer Samtgemeinden oder Gemeinden, die dann zusammen mehr als 10.000 Einwohner haben. Die Fördersummen sind gestaffelt: maximal 320.000 Euro für Kommunen bis 25.000 Einwohner, 650.000 Euro bis 40.000 Einwohner, 900.000 Euro bis 65.000 Einwohner und 1,5 Millionen Euro für die noch größeren Städte.

Innenstadt-Manager oder mietfreien Unterbringung von Startups

Honé betonte, das Geld sei so bemessen, dass im Grunde jede niedersächsische Kommune über 10.000 Einwohner zum Zuge kommen kann. „Wir wollen alles ausgeben, und deshalb werden wir im Februar 2022 Zwischenbilanz ziehen und die Antragseingänge sichten. Anschließend könnten die Summen umverteilt werden.“ Sie fügte hinzu, dass es für die größeren Städte (etwa Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg) noch ein Sonderprogramm im Umfang von 63,5 Millionen Euro geben wird, an dessen genauen Kriterien derzeit noch gearbeitet wird.


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Was das neue 117-Millionen-Programm angeht, sind einige Sonderbedingungen zu beachten. So ist festgelegt, dass bis zu 90 Prozent des Konzeptes gefördert werden können und dass mindestens 25 Prozent der Summe in Projekte des Natur- und Klimaschutzes fließen müssen (etwa Flächenentsiegelung, Begründung oder Bau von Solaranlagen).

Immer wieder werden als mögliche Wege genannt eine Anmietung leerstehender Gebäude zur vorübergehend mietfreien Unterbringung von Startups, die Förderung des Abrisses von Schrottimmobilien oder die Beschäftigung eines Innenstadt-Managers, der Konzepte für die Belebung der Innenstadt entwirft und diese im Dialog mit Anwohnern und Investoren umsetzt.

Lies betonte, dass das Programm seine Kraft nur entfalten kann, wenn es mit anderen Fördermöglichkeiten verknüpft wird. So wäre eine Mitfinanzierung eines City-Managers nur maximal drei Jahre lang möglich – danach müsste die Kommune die vollständigen Kosten selbst übernehmen.


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