Wählen mit 16 – Rechtsausschuss plant eine Anhörung
Sollen bei der nächsten Landtagswahl Anfang 2018 auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen? SPD und Grüne im Landtag sind dafür, in der FDP mehren sich Stimmen, die eine solche Reform ebenfalls befürworten. Überwiegend skeptisch allerdings reagiert die CDU. Der Rechtsausschuss des Landtags hat gestern über das Thema beraten und sich für eine Anhörung von Verbänden und Experten ausgesprochen. Am 20. September soll das geschehen. Eingeladen werden unter anderem Staatsgerichtshofpräsident Herwig van Nieuwland, Landesjugendring und Kinderschutzbund, der Verband der Schulpsychologen, der Jugendforscher Klaus Hurrelmann, Stephan Eisel von der Adenauer-Stiftung und mehrere andere Fachleute. Viele von ihnen hatten schon schriftlich Stellung genommen.
Der Koalitionsantrag sieht vor, dass das Mindestalter für die Wählbarkeit nach wie vor 18 Jahre ist, als Wähler aber sollen auch 16- und 17-Jährige aktiv werden können. Damit der Vorstoß Erfolg haben kann, ist eine Zweidrittelmehrheit des Landtags nötig. Diese ist nach jetzigem Stand unrealistisch. SPD und Grüne setzen darauf, dass die Expertenanhörung womöglich bei den Skeptikern, die vor allem in der CDU-Fraktion sitzen, Eindruck machen wird. In Schleswig-Holstein und Brandenburg, Hamburg und Bremen gilt das Wahlalter 16 schon – und auch in Niedersachsen wurde eine solche Debatte schon vor 20 Jahren erbittert geführt. An den Kommunalwahlen 1996 konnten erstmals 16- und 17-Jährige teilnehmen.
Befürworter der Reform meinen, die Jugendlichen würden heute immer mehr Verantwortung übernehmen, sie sollten daher auch das Recht bekommen, früher an Wahlen teilzunehmen. Man könne dann schon in der Schule darauf vorbereiten. Kritiker meinen, jungen Leuten fehle oft noch die Reife für politische Entscheidungen.