
Wolf bleibt vorerst besonders geschützt
Doch wie möchte Lies die schnellen Reaktionen auf Wolfsrisse ermöglichen? Den Wolf vom Naturschutz- in das Jagdrecht zu verschieben, würde aktuell nicht viel ändern. Der Wolf ist durch Bundes- und EU-Recht besonders geschützt. Selbst wenn er im Jagdrecht stünde, müsste er mit einer Schonfrist für das ganze Jahr versehen werden. Eine plötzliche Jagd auf den Wolf würde es also nicht geben. Ähnlich ist es auch beispielsweise beim Seehund geregelt. Dieser fällt unter das Jagdrecht, ist aber ganzjährig geschützt. Spätestens wenn die Wolfspopulation in Niedersachsen aber eine Größenordnung erreiche, in der eine Bestandsregulierung notwendig würde, müsste der Wolf allerdings ins Jagdrecht aufgenommen werden, sagt Lotta Cordes, Sprecherin des Umweltministeriums. Diesen Schritt jetzt bereits zu gehen, würde also nur Vorsorge bedeuten – und verwaltungstechnisches Hin und Her.
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht können die Experten vor Ort nach strengen Regeln flexibel auf Gefährdungen reagieren.
Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, erwartet wenig von diesem Manöver und sagt, es sei nur eine „Verschieberei der Zuständigkeiten“. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht würde es nach seiner Einschätzung eher schwerer, einen Problemwolf tatsächlich zu entnehmen. Hermann Grupe, landwirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion sieht seine Haltung nun bestätigt. Der Minister gestehe ein, dass der von ihm verfolgte Weg, über jeden Wolf eine Ministerentscheidung herbeizuführen, nicht gangbar sei. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht können die Experten vor Ort nach strengen Regeln flexibel auf Gefährdungen reagieren.“
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Damit Lies‘ Vorschlag aber einen Effekt hätte, müssten vorher zwei entscheidende Schritte auf Bundes- und Europaebene getan werden: Zuerst müsste das Bundesumweltministerium den sogenannten günstigen Erhaltungszustand festlegen und dann feststellen, ob dieser bereits erreicht ist. Es müsste also politisch definiert werden, wie viele Wölfe im Bundesgebiet gewünscht sind. Außerdem müsste der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU vom Anhang Vier (Liste der Pflanzen und Tiere, die unbedingt geschützt werden müssen) in Anhang Fünf (Liste der Pflanzen und Tiere, die zwar geschützt sind aber kontrolliert entnommen werden dürfen) verschoben werden.