(rb) Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat ihre ablehnende Haltung gegenüber großen Teilen der Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes auch in der Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags bekräftigt. Generell gebe es fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weder Anlass noch Bedarf für eine grundlegende Novellierung, heißt es in der Stellungnahme. Das Ziel, die Attraktivität […]

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