(rb) Hannover. Das Kabinett hat auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Olaf Lies eine Änderung des Gaststättengesetzes beschlossen, die sich gegen die Diskriminierung von Personen wendet, die wegen ihrer ethnischen Herkunft oder vermuteten Religionszugehörigkeit keinen Einlass in einer Diskothek finden. Bislang konnten die Betroffenen nur zivilrechtlich gegen die Betreiber solcher Lokalitäten vorgehen und hatten dabei das volle Prozessrisiko zu tragen. Mit der Novellierung erhält das Gesetz jetzt einen Ordnungswidrigkeitenstraftatbestand, der künftig auch örtlichen Behörden eine Handhabe gibt, mit der sie wirksam auf diese Form der Diskriminierung reagieren können, erläuterte der Wirtschaftsminister am Donnerstag die Gesetzesänderung. Die Rede ist von Geldbußen, die bis zu 10 000 Euro betragen können. Die Novellierung hat bereits die Verbandsanhörung durchlaufen und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Minister Lies setzt darauf, dass der Gesetzentwurf vor dem Hintergrund der Willkommenskultur in Niedersachsen einen breite Mehrheit im Landtag finden wird.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #175.