Ab 2017: Landesweite Erfassung der Krankenstände in der Verwaltung
Ab Januar 2017 werden die Krankenstände der Mitarbeiter in der Landesverwaltung einheitlich und landesweit erfasst. Das hat das Kabinett beschlossen. Bisher seien die Krankenstände nur auf der Ebene der Ressorts oder Dienststellen erfasst und nicht zusammengeführt worden, teilte das Innenministerium dem Rundblick mit. Grund dafür seien die unterschiedlichen Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssysteme gewesen.
Jetzt sollen die Daten einmal jährlich für das Kalenderjahr beziehungsweise für Schulen und Studienseminare für das Schuljahr erfasst werden. Zum ersten Mal will das Innenministerium die neuen Zahlen im Frühjahr 2018 auswerten.
Die Vereinbarung gehört laut Ministerium zu den gemeinsamen Regelungen der Landesregierung und der Gewerkschaften, die sich mit der Gesundheit der Landesbeschäftigten befassen. Der Vorteil sei, dass durch die neuen Erhebungen Veränderungen sichtbar würden. Darüber hinaus ermögliche die neue Erfassung auch einen Vergleich mit den Gesundheitsberichten der gesetzlichen Krankenkassen.